Neuer Rechtsrahmen, alte Debatten

Seit der Gesetzesreform von 2024dürfen in den Niederlanden erstmals auch unheilbar kranke Kinder zwischen ein und zwölf JahrenSterbehilfe in Anspruch nehmen. Der damalige Gesundheitsminister sprach von einer „notwendigen Ergänzung“ des bereits liberalen Euthanasiegesetzes. Familien, die zuvor verzweifelt nach legalen Auswegen suchten, erhielten damit zumindest theoretisch eine Option, das Leiden ihrer Kinder zu beenden.
Gleichzeitig entfachte die Reform eine hitzige Debatte: Gegner warnten, die Regelöffnung könne „eine gefährliche Schieflage im Schutz von Minderjährigen“ bewirken, während Befürworter auf die strengen Prüfkriterien verwiesen. Nur wenn „unerträgliches und aussichtsloses Leiden“ zweifelsfrei festgestellt und Eltern, Ärzte sowie ein unabhängiges Gremium übereinstimmen, ist die Prozedur zulässig.