Das bittere Erwachen für den Halter – und was Zeugen jetzt wissen müssen

Erst als die Polizei die Personalien aufnehmen will, taucht der Besitzer des Fahrzeugs auf: ein sportlich gekleideter Mittvierziger, Schweiß noch auf der Stirn – aber nicht vom Gassigehen, sondern vom Krafttraining. Er zeigt sich zunächst uneinsichtig, spricht von „nur einer halben Stunde“. Die Beamten klären ihn über § 17 TierSchG auf: Tierquälerei kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße von 25 000 Euro geahndet werden. Zusätzlich stellt die Tierrechtsorganisation PETA Strafanzeige – ein Schritt, den sie in gleich fünf ähnlichen Fällen diesen Juni bereits gegangen ist.
Für den Hund dagegen endet der Tag, allen Prognosen nach, ohne bleibende Schäden. Dass er überlebt, verdankt er vor allem den couragierten Zeugen. Wer künftig ein Tier in Not bemerkt, sollte zuerst die Polizei rufen, Kennzeichen und Uhrzeit fotografieren und dann – wenn akute Gefahr droht – beherzt handeln. Denn während Gewichte im Studio jederzeit abgesetzt werden können, zählt im heißen Auto jede einzelne Minute.